Fragen zum Thema Pflegesachleistungen

21.07.2017

Fragen zum Thema Pflegesachleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden von den Pflegekassen übernommen, wenn jemand pflegebedürftig ist. Die Pflege übernehmen Angehörige oder Pflegedienste – manchmal nur Angehörige, manchmal nur ein Pflegedienst und manchmal eine Kombination aus beiden.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Wenn die Pflege von einem professionellen Pflegedienst übernommen wird, muss der natürlich bezahlt werden. Die Kosten dafür trägt die Pflegeversicherung, indem sie die Pflegesachleistungen bezahlt. Wird die Pflege von Angehörigen übernommen, kann der Pflegebedürftige Pflegegeld beantragen. Er oder sie kann dieses Geld dann dem Angehörigen als Aufwandsentschädigung geben oder um Ausgaben wie Fahrtkosten auszugleichen.
Zusätzliche Kosten beispielsweise für Pflegehilfsmittel oder Medikamente werden über die Krankenkasse abgerechnet.

Wie viel Geld bekomme ich für Pflegesachleistungen?

Je mehr jemand noch selbst kann, desto niedriger ist der sogenannte Pflegegrad. Wenn viel Unterstützung nötig ist, ist auch der Pflegegrad hoch und damit der Betrag, der für Pflegeleistungen im Monat zur Verfügung steht. Wie viel Pflegegeld man bekommt hängt genauso vom Pflegegrad ab.

Hier sind die Beträge für Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 689 Euro oder 316 Euro Pflegegeld
  • Pflegegrad 3: 1298 Euro oder 545 Euro Pflegegeld
  • Pflegegrad 4: 1612 Euro oder 728 Euro Pflegegeld
  • Pflegegrad 5: 1995 Euro oder 901 Euro Pflegegeld

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind die Dienstleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Es geht dabei um die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung – die medizinische oder Behandlungspflege fällt nicht darunter. Hier erfahren Sie mehr über den Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege.

Kann ich Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren?

Ja! Das ist sogar ein häufiger Fall. Viele Pflegebedürftige werden zum Teil von ihren Angehörigen gepflegt. Aber es gibt auch Aufgaben und Bereiche, die ein Pflegedienst übernimmt. Bei der Kombination wird zunächst das Geld für die Sachleistungen abgezogen.

Ein Beispiel: Sagen wir, jemand mit Pflegegrad 3 wird vom Pflegedienst für 750 Euro im Monat versorgt. Er nimmt also 57,78 % des Höchstbetrags in Anspruch. Es verbleiben noch 42,22 % – die können für weitere Sachleistungen aufgewendet oder als Pflegegeld ausgezahlt werden. 42,22 % des Pflegegeld für Pflegegrad 3 sind 230,10 Euro.

Wie erhalte ich Pflegesachleistungen?

Dafür beauftragen Sie einen Pflegedienst – wie zum Beispiel einen unserer Pflegedienste. Sie können uns einfach anrufen oder uns schreiben. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Termin, um genau abzusprechen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei allen Anträgen und planen mit Ihnen gemeinsam die Pflege.