Pflege im Urlaub II: Urlaub für Patienten

29.06.2017

Pflege im Urlaub II: Urlaub für Patienten

Urlaub wenn man pflegebedürftig ist. Einfach klingt das nicht – aber unmöglich ist es sicher nicht! Wir haben uns vor zwei Wochen angesehen wie es mit Urlaub für pflegende Angehörige aussieht. Diese Woche geht es darum, wie jemand in den Urlaub fahren kann, der selbst Pflege braucht.

Es gibt so einige Möglichkeiten – vom selbst organisierten Urlaub bis zur Fahrt in einer Gruppe. Und um das vorab zu verraten: Wir unterstützen Sie gerne bei jeder davon. Sie müssen nicht auf Urlaub verzichten, weil Sie Pflege brauchen (oder ihre liebste Reisebegleitung pflegebedürftig ist!)

Gute Urlaubsorte für Pflegebedürftige

Es gibt Urlaubsorte, die besonders gut für Pflegebedürftige geeignet sind. Zum Beispiel haben sich die Leute vor Ort die Mühe gemacht, möglichst viele Orte zugänglich zu gestalten, auch wenn man im Rollstuhl, mit Rollator oder einfach nicht ganz sicher zu Fuß unterwegs ist.

Zum Beispiel kommt man auch mit Rollstuhl mittlerweile selbst an der Nordsee weit. In bestimmten Strandabschnitten auf der Insel Föhr kann man auch mit Rollstuhl bis zum Meer – und bei der Suche nach einer Unterkunft kann man „barrierefrei“ als zusätzliches Kriterium wählen. Hier muss natürlich noch die Pflege organisiert werden – dazu unten mehr.

In anderen Orten gibt es sogar Hotels, die speziell auf Gäste mit Pflegebedarf ausgelegt sind. Hier kann man im Urlaub den ambulanten Krankenpflegedienst vor Ort „mitbuchen“ und so auch im Hotel einfach weiter gepflegt werden. Die Organisation und Absprache mit dem Pflegedienst zu Hause übernimmt der Pflegedienst vor Ort.

Es gibt verschiedene Anbieter, die Reisen speziell für Pflegebedürftige anbieten. Oder für bestimmte Gruppen wie zum Beispiel Menschen mit Demenz oder Alzheimer. Hier fährt man gemeinsam in einer festen Gruppe in den Urlaub und nutzt vor Ort auch Ausflugsangebote.

Kurzzeitpflege am Urlaubsort

Kurzzeitpflege wird oft mit Verhinderungspflege verwechselt. Eigentlich geht es aber bei der Kurzzeitpflege darum, dass der Patient oder die Patientin für einige Zeit in einer Pflegeeinrichtung lebt. So eine Pflegeeinrichtung muss nicht am Wohnort liegen. Sie können sich also auch für einen Urlaub in einer Pflegeeinrichtung entscheiden. Begleitpersonen können manchmal in Gästezimmern unterkommen oder mieten einfach ganz normal eine Wohnung am Ferienort. So können alle die Tage gemeinsam verbringen, und die Pflege ist in hoher Qualität sichergestellt.

Mit Pflegekraft in den Urlaub

Ganz klassisch ist auch die Option einer Begleitung im Urlaub. Hier kommt eine Pflegekraft mit in den Urlaub und ist mit dabei – egal, ob Sie an die Nordsee fahren oder nach Spanien. Wichtig für viele unserer Patienten: Diese Möglichkeit gibt es auch als Urlaub für intensivpflegebedürftige Patienten. Auch Kinder und Jugendliche, die intensivpflegerische Leistungen brauchen, fahren gerne mit ihren Familien an den Strand, an einen See oder in die Berge. Wir wissen aus Erfahrung, wie viel Spaß so ein Urlaub allen machen kann.

Auch im Urlaub werden die Pflegeleistungen natürlich von der Pflege- bzw. Krankenkasse bezahlt. Zusätzliche Kosten entstehen oft trotzdem – aber auch hier gibt es oft Lösungen, die wir gerne mit ihnen zusammen ausloten. Was individuell am besten passt, sprechen Sie am besten direkt mit uns ab.

URLAUB MIT PFLEGEGRAD: WIR HELFEN GERNE

Wie immer gilt auch für den Bereich Urlaub für unsere Patienten: Wir helfen gerne. Wenn Sie von einem unserer Pflegedienste betreut werden, fragen Sie einfach direkt nach. Natürlich können Sie uns gerne auch anrufen oder uns schreiben, wenn Sie bis jetzt noch nichts mit uns zu tun hatten – vielleicht haben wir ja genau das Angebot, das Sie suchen.