Was bedeutet Verhinderungspflege?

27.07.2017

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist ein wichtiges Thema und wird in den unterschiedlichsten Situationen relevant.

Was ist Verhinderungspflege?

Es geht um Pflege, die normalerweise beispielsweise durch einen Angehörigen oder eine Nachbarin, einen Freund oder ein Familienmitglied übernommen wird. In diesen Fällen wird (anteilig oder vollständig) das sogenannte Pflegegeld ausgezahlt.

Wenn diese Person ausfällt – egal, aus welchen Gründen – kann Verhinderungspflege beantragt werden. Dann übernimmt zum Beispiel einer unserer Pflegedienste in der Zeit die Pflege. Dabei werden alle Aufgaben aus der ambulanten Pflege übernommen – auch beispielsweise einfach die Anwesenheit und Betreuung der pflegebedürftigen Person.

Die Gründe sind übrigens wirklich vielfältig. Manchmal fällt jemand spontan aus – wegen Krankheit, eines Unfalls oder dringender Termine. Manchmal ist der „Ausfall“ aber auch eine geplante Auszeit: Ein Theaterbesuch oder auch ein Urlaub. Egal, ob die eigentliche Pflegeperson wegen

  • eines wichtigen Termins (zum Beispiel beim Zahnarzt, zur Darmkrebsvorsorge oder zur Besprechung mit dem Steuerberater),
  • einer Pflicht (wie einem besonderen Arbeitsanlasses, einer Schulveranstaltung oder einem Termin beim Amt),
  • eines angenehmen Vorhabens (zum Beispiel einem Theaterbesuch, eines Tanztreffs oder einer Verabredung mit Freunden) oder
  • einer längeren Abwesenheit (für einen Urlaub, eine Geschäftsreise oder einen Besuch)

ausfällt: Ein Pflegedienst kann einspringen und die Pflege übernehmen.

Fragen zur Verhinderungspflege

Ein paar wichtige Fragen zum Thema kurz beantwortet – bei ausführlichen Fragen oder speziellen Problemen, rufen Sie uns an! Wir organisieren die Pflege immer mit allen Beteiligten gemeinsam.

WIE LANGE DARF ODER MUSS DIE VERHINDERUNGSPFLEGE DAUERN?

Verhinderungspflege können Sie stundenweise oder für mehrere Tage oder sogar Wochen beantragen. Insgesamt dürfen im Jahr maximal 42 Tage zusammenkommen. Dabei zählen keine Tage, an denen die Verhinderungspflege für weniger als acht Stunden eingesetzt war.

WER BEZAHLT VERHINDERUNGSPFLEGE?

Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse bezahlt. Dabei werden Kosten bis zu 1612 Euro im Kalenderjahr erstattet – oder bis zu 2 418 Euro, wenn im Jahr keine Kurzzeitpflege beantragt wird. Allgemeine Infos finden Sie auch auf den Seiten zum Pflegestärkungsgesetz – oder wir beraten Sie am Telefon.

WIE BEANTRAGT MAN VERHINDERUNGSPFLEGE?

Den passenden Antrag finden Sie oft auf den Seiten der Krankenkassen – Sie können aber auch ein Anschreiben aufsetzen und so die Leistung beantragen.

Den Antrag stellt formal die gepflegte Person oder ein Bevollmächtigter. Wenn Sie unsicher sind, helfen wir Ihnen gerne.

WANN MUSS MAN VERHINDERUNGSPFLEGE BEANTRAGEN?

Verhinderungspflege können Sie auch nachträglich beantragen – sonst wäre es sicher schwer, eine Krankheitsvertretung rechtzeitig zu organisieren. Im Regelfall ist der Antrag vorher aber eine gute Idee – dann ist alles geklärt und Sie können sich ganz auf den Termin konzentrieren oder die Entspannung genießen.

Kein schlechtes Gewissen!

Ein wichtiger Einwurf für alle, die Angehörige pflegen und nach Verhinderungspflege suchen: Es gibt überhaupt keinen Grund für ein schlechtes Gewissen. Manche Leute fühlen sich, als würden sie die gepflegte Person im Stich lassen. Das ist verständlich, weil Sie sich natürlich verantwortlich fühlen und natürlich Ihre Angehörigen sehr mögen. Eine Auszeit ist aber kein Grund für ein schlechtes Gewissen, sondern wohlverdient und immer mal wieder notwendig. Ganz abgesehen von all den alltäglichen Pflichten und Terminen, denen sich niemand entziehen könnte, selbst wenn wir wollten.

Vielleicht haben Sie sogar schon mal blöde Sprüche von Nachbarn oder anderen Außenstehenden gehört, die Ihren Einsatz in Frage stellen. Diese dummen Sprüche sind Quatsch! Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie den Lästermäulern die Meinung sagen oder sie durch Ignorieren abstrafen – Hauptsache, Sie selbst wissen, dass Sie darauf nicht hören müssen.

Verhinderungspflege durch das Born Gesundheitsnetzwerk

Sie sind konkret auf der Suche nach Verhinderungspflege im Ruhrgebiet, in Bergkamen und Umgebung oder im Sauerland? Dann rufen Sie doch einfach bei uns an. Wir besprechen mit Ihnen, was möglich ist und helfen Ihnen bei Anträgen. Wir können gerne regelmäßige Termine vereinbaren – wenn Sie zum Beispiel wöchentlich zum Sport wollen – oder auch in dringenden Fällen einspringen.