Pflegegeld

21.10.2022

Pflegegeld

In Kürze: Das Pflegegeld ist eine mögliche Leistung der Pflegekassen, die Pflegebedürftige direkt überwiesen bekommen, um die häusliche Pflege zu finanzieren. Das Geld wird steuerfrei ausgezahlt und soll zum Beispiel Angehörigen als Ausgleich für Fahrtkosten oder Ausgaben für die Pflege gegeben werden.

Der Geldbetrag ist immer wesentlich niedriger als der, der für Sachleistungen (also Pflege durch Pflegedienste) zur Verfügung steht und richtet sich nach dem Pflegegrad.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegebedürftige Menschen, die mindestens Pflegegrad 2 haben, können Pflegegeld alternativ zu oder in Kombination mit Pflegesachleistungen beantragen. Jeder hat einen Pool von 100 Prozentteilen zur Verfügung, die er auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen verteilen kann – zum Beispiel 25 % vom Pflegegeld und 75 % von den Pflegesachleistungen oder 10:90 oder 50:50 oder 70:30. Wer 100 % des Pflegegelds bekommen möchte, bekommt keine Pflegesachleistungen mehr. Andersrum: wer 100 % des Budgets für Pflegesachleistungen ausschöpft, bekommt kein Pflegegeld.

Wichtig ist auch die regelmäßige Pflegeberatung: wer nur von Angehörigen gepflegt wird, muss sie alles sechs (Pflegegrade 2 und 3) oder sogar alle 3 Monate in Anspruch nehmen.

Wo muss man Pflegegeld beantragen?

Die pflegebedürftige Person beantragt Pflegegeld direkt bei der Krankenkasse.

Das geht recht einfach und man kann den Antrag gleich in einem Zuge mit dem zur Begutachtung für eine Pflegestufe stellen. Ein allgemeines Anschreiben genügt – aber Sie können auch bei Ihrer Krankenkasse fragen, welches die schnellste Möglichkeit ist.

Wieviel Pflegegeld bekommt man?

Die Höhe des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad und dem gewählten Prozent-Anteil ab.

Hier die Tabelle mit den vollen Pflegegeld-Beträgen. So viel Pflegegeld bekommt also jeweils, wer keine Pflege durch einen Pflegedienst bekommt:

· Pflegegrad 2: 316 € Pflegegeld

· Pflegegrad 3: 545 € Pflegegeld

· Pflegegrad 4: 728 € Pflegegeld

· Pflegegrad 5: 901 € Pflegegeld

Wie erwähnt: Wer auch Leistungen vom Pflegedienst in Anspruch nimmt, bekommt anteilig weniger Pflegegeld.

Wofür darf ich das Pflegegeld verwenden?

Das Pflegegeld wird von der Krankenkasse direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt.

Was die pflegebedürftige Person dann mit dem Geld macht, ist ihr überlassen. Es ist „üblich“, dass sie das Geld an die Personen weitergibt, die die Pflege übernehmen. Wenn die das Geld aber nicht möchten, kann es auch zum Beispiel für andere Dinge ausgegeben werden.

Was genau mit dem Geld passiert, ist absolut frei.

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Es ist eine Sozialleistung, deswegen muss die pflegebedürftige Person das Pflegegeld nicht versteuern. Es muss also nicht in der Steuererklärung als Einnahme oder ähnliches angegeben werden.

Aber was ist mit Angehörigen, die das Pflegegeld bekommen? Nahe Angehörige und andere, die die Pflege aus persönlicher Nähe zur gepflegten Person und eben nicht für die finanzielle Entlohnung übernehmen, müssen auf das Pflegegeld auch keine Steuern zahlen.

Wer zum Beispiel einen Nachbarn als Gefälligkeit pflegt und dafür Pflegegeld als Entlohnung bekommt, muss es als Einkommen versteuern.