Pflegequalität und -Kosten nach Bundesland: Wie gravierend sind die Unterschiede?

04.02.2019

Pflegequalität und -Kosten nach Bundesland: Wie gravierend sind die Unterschiede?

Pflege ist nicht gleich Pflege. Das betrifft zum einen die Art der Pflege – ambulant, stationär oder durch pflegende Angehörige – zum anderen aber auch die Qualität der jeweiligen Pflege und die Kosten, die dieser gegenüberstehen. Und diese Faktoren können von Bundesland zu Bundesland durchaus enorm variieren. Sie hängen neben den individuellen Qualitätsunterschieden verschiedener Pflegedienste oder -einrichtungen, vorrangig vom Wohnort des Pflegebedürftigen ab.

Pflegekosten im Vergleich zur Pflegequalität

In einigen Bundesländern zahlen Pflegebedürftige doppelt so viel zur Pflege dazu wie in anderen und es gibt keinen direkten Zusammenhang zur Qualität der Pflege.

Ist teure Pflege auch immer die bessere Pflege? Nicht unbedingt!

STATIONÄRE PFLEGE

Wenn es um die stationäre Unterbringung in Pflegeeinrichtungen geht, lassen sich die Kostenunterschiede relativ gut erfassen. Den höchsten monatlichen Eigenanteil haben hier die Pflegebedürftigen im Saarland mit durchschnittlich 869 Euro zu zahlen, während in Thüringen gerade einmal 225 Euro zu entrichten sind. Der bundesweite Durchschnitt der monatlichen Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim liegt bei rund 581 Euro monatlich.

AMBULANTE PFLEGE

Im Bereich der ambulanten Pflege gestaltet sich ein Vergleich der Pflegekosten hingegen schwierig, da sich die Inhalte der verschiedenen Leistungskomplexe je nach Bundesland unterscheiden. In vielen Bundesländern werden die Preise außerdem aus einer Kombination aus fixen Punktwerten pro Leistungskomplex und einem vom Pflegedienst verhandelten Punktwert berechnet. Unterschiedliche Pflegedienste bekommen also unterschiedlich viel Geld. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gelten wiederum Fixpreise, von denen nicht abgewichen werden darf.

Dennoch lässt sich auch in der ambulanten Pflege die Kostendiskrepanz der verschiedenen Bundesländer durch den Vergleich der Preise am Beispiel der „großen Pflege“ relativ gut abbilden. Für diesen Leistungskomplex werden in Rheinland-Pfalz 25,68 € gezahlt, während er in Mecklenburg-Vorpommern nur 14,41 € kostet.

QUALITÄT DER PFLEGE

Die Qualität der Pflege hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Eine gut messbare Zahl ist die Anzahl der Krankenhausfälle auf 100 Pflegebedürftige. Das sind in Mecklenburg-Vorpommern fast 150 Krankenhausfälle, in Baden-Württemberg lediglich 115. Dabei kostet die die große Pflege in der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg fast 9 Euro mehr.

Niedersachsen hingegen beweist, dass Pflege auch „gut und günstig“ sein kann. Der Eigenanteil liegt hier kostentechnisch im Mittelfeld, während die Pflegequalität ähnlich gut bewertet wird, wie in Baden-Württemberg.

Ausprägung der Pflegeformen nach Bundesland

Auch das Angebot an Pflegeheimen und der häuslichen Pflege variiert je nach Bundesland.

In Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und den östlichen Bundesländern werden Pflegebedürftige vorwiegend durch ihre Angehörigen oder durch ambulante Pflegedienste versorgt. Ganz anders sieht es in Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein aus. Hier werden überdurchschnittlich viele Pflegebedürftige stationär versorgt.

Und das, obwohl der Eigenanteil für Pflegebedürftige in Bayern enorm hoch, in Schleswig-Holstein hingegen am niedrigsten von allen Bundesländern ist. Das zeigt deutlich: die pflegerische Versorgung ist abhängig vom regionalen Angebot, nicht vom Bedarf des einzelnen.
Eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse herrscht somit leider nicht.

Maßnahmen für mehr Pflege bisher als Einzel-Punkt-Lösungen

Mit dem Ziel, dieses Ungleichgewicht langfristig zu reduzieren, hat die DAK-Gesundheit ein Konzept für „Regionale Kompetenzzentren“ entwickelt. Im Sinne des Case Managements soll „die beste Versorgung für jeden einzelnen Pflegebedürftigen“ dadurch geschaffen werden, dass über das Zentrum alle an der Pflege beteiligten Akteure (Beratungsstellen, Pflegedienste, Ärzte, stationäre Einrichtungen) koordiniert werden.

Was dieses Konzept nicht ändert, ist das Kostendilemma. Dabei kann bereits an dieser Stelle ein großes Hindernis bei der Wahl der pflegerischen Versorgung beseitigt werden.

Bayern nimmt hinsichtlich der Kosten durch die Einführung eines Landespflegegeldes eine Vorreiterstellung ein. Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 bekommen seit September 2018 dadurch schnell und unbürokratisch 1.000 Euro zusätzlich. Das Programm soll die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe pflegebedürftiger Menschen stärken. Über 250.000 Menschen haben die Unterstützungsleistung bereits erhalten.

Welche Wirkung die zusätzliche Unterstützung hat, wie gut sie sich auf andere Bundesländer übertragen lässt und ob es dadurch tatsächlich zu spürbaren Besserungen kommt, bleibt abzuwarten.