Finanzielle Neuigkeiten 2024

30.12.2023

Finanzielle Neuigkeiten 2024

In der Pflege sind jetzt schon für 2024 viele finanzielle Änderungen absehbar. Kurz gesagt gibt es für Pflegende, professionell oder ehrenamtlich, etwas mehr Geld. Die Belastung für Pflegebedürftige, die stationäre Pflege benötigen, steigt dagegen.

Erhöhung des Mindestlohns

Mitte des Jahres steht die wohl am ehesten für alle professionell Pflegenden wichtigste Änderung an: Der Mindestlohn wird erneut erhöht, sodass er für Pflegehilftskräfte bei 15,50 Euro liegt, für Pflegehilftskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung bei 16,50 Euro und für Pflegefachkräfte bei 19,50 Euro.

Nach 2024 steht auch noch mal eine Erhöhung um weitere 3,7 bis 4,8 Prozent an.

Neue Weiterbildungsordnung in NRW

Die Pflegekammer NRW hat bereits Ende Oktober einen Entwurf der neuen Pflegeweiterbildungsordnung für NRW veröffentlicht. In dieser sind Weiterbildungen für Pflegefachkräfte geregelt, die sich auf Intensivpflege (auch für Kinder), psychische Unterstützung oder als Hygieneexperten spezialisieren möchten.

Während diese Neuigkeit nicht unmittelbar finanziell ist, bedeutet die Abrechnung für Pflegedienste sicher viele Änderungen. Außerdem können Pflegefachkräfte durch die Weiterbildung ihre Qualifikation noch weiter steigern.

Änderungen an Pflegegeld und Zuschüssen für Pflegebedürftige

Die Diskussionen zur Erhöhung des Pflegegelds bzw. der finanziellen Unterstützung von ehrenamtlich Pflegenden waren dieses Jahr ein großes Thema. Am Ende wurden viele Erhöhungen und Entlastungen beschlossen, die zusammengenommen immer noch von den meisten Pflegebedürftigen und ihren ehrenamtlich pflegenden Angehörigen als Tropfen auf den heißen Stein empfunden wurden.

Erhöht wird sowohl das Pflegegeld als auch die Erstattung für Pflegesachleistungen. Hinzu kommt ein – hoffentlich – vereinfachtes Pflegeunterstützungsgeld bzw. Entlastungsbudget.

Außerdem wird das Auskunftsrecht von Pflegebedürftigen gestärkt und sie können jetzt selbst Einsicht in die Abrechnungen von Leistungen nehmen. (Diese „Änderung“ fühlt sich nachziehend an, wenn man bedenkt, dass jedes andere Unternehmen nach der DSGVO selbstverständlich vollständige Auskunft über gespeicherte Daten anbieten muss.)

Erhöhte Zuzahlung im Pflegeheim

Teurer wird die Pflege im Pflegeheim – insofern hat sich die Strategie des Pflegeministeriums geändert. Mittlerweile hat man hier wohl verstanden, dass es zwar auf den ersten Blick günstiger ist, alle pflegebedürftigen Menschen möglichst in Heimen zusammenzulegen, andererseits aber die dafür notwendige Menge an Pflegefachkräften nicht existiert.