Grund- oder Behandlungspflege?

17.01.2020

Grund- oder Behandlungspflege?

Grund- und Behandlungspflege unterscheiden sich nach vielen Kriterien, werden aber oft zusammengefasst und deswegen für Patienten „undurchschaubar“ vermischt. Sie stellen manchmal die Frage, ob sie sich zwischen den beiden Pflegearten entscheiden müssen oder was sie selbst bezahlen. Wir sortieren in diesem Artikel zum Thema Grund- und Behandlungspflege.

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege umfasst die konkreten, verordneten Pflegeleistungen, die von Ärzten und Ärztinnen verschrieben und von den Krankenkassen bezahlt werden.

Patienten müssen hier gar nicht auswählen: Injektionen, Verbandswechsel und Einläufe sind notwendige Versorgungsmaßnahmen und werden völlig unabhängig vom Pflegerad vom Pflegedienst durchgeführt.

Der Aufwand für diese Maßnahmen ist natürlich völlig unterschiedlich: Eine Injektion geht relativ schnell, das Einsetzen eines neuen Katheters kann länger dauern. Auch die Versorgung über einen Port oder eine Sonde beziehungsweise Beatmung sind medizinische Maßnahmen, die langfristig durchgeführt werden.

Die Behandlungspflege wird ausschließlich von pflegerischen Fachkräften erbracht, die die jeweiligen Behandlungsschritte gelernt haben und sich dabei nach den Vorgaben von Ärztinnen und Ärzten reichten und sich mit ihnen abstimmen.

Was ist Grundpflege?

Bei der Grundpflege geht es um die Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Personen, die einen Pflegegrad haben. Sie wird von der Pflegekasse bezahlt und die einzelnen Leistungen werden in Abstimmung mit Patienten und Angehörigen erbracht.

Beispiele sind Hilfe beim Essen, Ankleiden, Waschen oder der Körperpflege allgemein. Auch Unterstützung beim Weg zum Arzt oder zu anderen Terminen kann dazu gehören.

Auch hier gibt es unterschiedlich aufwändige Maßnahmen. Als einfaches Beispiel: Die tägliche kleine Wäsche nimmt weniger Zeit in Anspruch als Hilfe beim Duschen oder mit einem Bad.

Welche Maßnahmen vom Pflegedienst in Anspruch genommen werden, entscheiden Patienten und Angehörige zusammen mit dem Pflegedienst.

Wie kombiniert man Grund- und Behandlungspflege?

Behandlungspflege wird wie erwähnt verordnet – diese Leistungen sind fest und haben keinen Einfluss auf die Grundpflege.

Abhängig vom Pflegegrad steht unterschiedlich viel Geld für die Grundpflege zur Verfügung. Angehörige und pflegebedürftige Menschen können zusammen entscheiden, wofür sie Geld einsetzen. In vielen Familien übernehmen Patienten einen Teil der Pflege – beispielsweise kommen sie am Wochenende vorbei und helfen beim Großeinkauf, beim Haushalt und bei der „großen“ Körperpflege – Baden, Haare neu machen und Rasieren beispielsweise. Dafür kommt unter der Woche jeden Tag ein Pflegedienst und übernimmt die alltäglichen Aufgaben. In anderen Familien passt es anders herum am besten: Der Alltag geht so, aber die besonderen Aufgaben übernimmt am besten ein Pflegedienst.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn Sie besprechen möchten, was in Ihrer Situation am besten passt! Wir beraten Sie gern auch vor Ihrem Antrag auf einen Pflegegrad und natürlich kostenlos und unverbindlich.