Pflegeleistungsrechner des Bundesgesundheitsministeriums

25.12.2020

Pflegeleistungsrechner des Bundesgesundheitsministeriums

Die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsministerium bietet auf seiner Webseite einen „Pflegeleistungs-Helfer“ an. Das Programm kann man benutzen, um die verschiedenen Pflegeleistungen zu berechnen, die man in Anspruch nehmen kann.

Rechenhelfer: Wie der Pflegeleistungs-Rechner funktioniert

Der Pflegeleistungsrechner ist effektiv eine Rechenhilfe. Hier kann man mit wenigen Klicks sehr übersichtlich erkennen, wie viel Pflegegeld beispielsweise übrig bleibt, wenn man mehr Pflegesachleistungen bekommt.

Der Rechenhelfer ist zum Beispiel praktisch, wenn man sehen möchte, wie sich Angebote zur Unterstützung im Alltag für die pflegebedürftige Person selbst oder Angehörige auf das Pflegegeld auswirken würden.

Rechenbeispiel

In unserem Artikel zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag hatten wir beispielhaft jemanden betrachtet, der mit Pflegestufe 3 zukünftig statt 750 Euro insgesamt 900 Euro für Pflegesachleistungen ausgeben wird.

Durch Verschieben des Reglers kann man schnell ablesen, dass statt 231 ab sofort nur noch 166 Euro Pflegegeld ausgezahlt würden. Dabei ist e etwas knifflig, den Regler genau auf den richtigen Werten zu platzieren – die Hinweise sind also nicht ganz genau.

Gut ist, dass man in der Übersicht direkt erkennt, dass auch Entlastungsbetrag, Geld für Tages- und Nachtpflege und für Pflegehilfsmittel zur Verfügung stehen. Außerdem werden die jährlichen und einmaligen Zusatzinvestitionen erwähnt – hilfreich, um Möglichkeiten auszuloten!

Wobei der Pflegeleistungsrechner helfen kann

Der Pflegeleistungshelfer ist als Rechner praktisch und kann vor allem helfen, wenn man sich über neue Maßnahmen Gedanken macht. Durch die Schieberegler kann man ohne viel Rechnen zum Beispiel herausfinden, welchen Einfluss aufs Pflegegeld es hat, wenn man einen Pflegedienst für bestimmte Aufgaben bestellt.

So hat man vor Augen, welche Veränderungen sich ergeben können. Der Nachteil ist, dass man schon genau wissen muss, über welchen der vielen Punkte eine Leistung abgerechnet werden kann. Fällt die Betreuung in den Bereich Verhinderungspflege, sollte man sie über die Kurzzeitpflege abrechnen oder handelt es sich um eine Unterstützung im Alltag?

Die meisten Pflegebedürftigen oder auch Angehörigen sind nicht automatisch Experten in allen passenden Vorschriften. Deswegen ist der Rechenhelfer gut für eine Übersicht. Vor einer Entscheidung sollte man sich aber noch mal konkret beraten lassen.

Weitere Beratungsleistungen

Wenn Sie etwas mehr Beratungsbedarf haben, können Sie sich gerne auch an uns wenden. Natürlich sagen wir Ihnen gerne, in welchen Bereich eine Leistung von uns fallen würde. Aber auch unabhängig von der Pflege durch uns sind wir für Sie da.

Unsere Pflegeberatung ist für Sie da – auch bei Fragen dazu wie Finanzierung und Pflege optimal zusammenpassen.