Wann ist Pflegeberatung Pflicht?

08.02.2020

Wann ist Pflegeberatung Pflicht?

Einige pflegebedürftige Menschen sind verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Tun sie das nicht, drohen Strafen – wie die Kürzung des Pflegegelds. Wir klären auf, wer von der Pflicht betroffen ist.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI?

Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist eine Beratung für pflegebedürftige Patienten. Sie wird auch Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit genannt und findet wie der Name sagt bei Patienten zu Hause statt. Die Beratung soll in regelmäßigen Abständen stattfinden, damit die gute Versorgung aller Patienten sichergestellt ist.

In der Pflegeberatung wird der Bedarf einer pflegebedürftigen Person geprüft und mit der aktuellen Pflege verglichen. Vielleicht hat sich etwas geändert? Vielleicht sind Probleme aufgetaucht? Es kann auch sein, dass im Beratungsgespräch zur Pflege einfach herauskommt, dass jemand etwas ändern oder ausprobieren möchte.

Basierend auf dem Gespräch entwickeln beratende und beratene Personen gemeinsam einen Plan für den nächsten Zeitabschnitt. Neben einer Anpassung der Pflege können auch Kurse zum Stressmanagement in der Pflege angeboten werden.

Für wen ist die Pflegeberatung nach § 37 Pflicht?

Die Pflegeberatung ist Pflicht für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 - 5, wenn sie ausschließlich Pflegegeld erhalten – also keine Unterstützung eines Pflegediensts in Anspruch nehmen. Wer von einem Pflegedienst Sachleistungen erhält, kann die Beratung aber trotzdem genauso oft und kostenlos in Anspruch nehmen.

Für die Pflegerade 2 - 5 gilt:

· die Beratung ist halbjährlich Pflicht für die Pflegegrade 2 und 3.

· die Beratung ist vierteljährlich Pflicht für die Pflegegrade 4 und 5.

Wie erwähnt: Die Pflicht gilt nur für diejenigen, die ausschließlich von Angehörigen und Freunden gepflegt werden und daher ausschließlich das Pflegegeld in Anspruch nehmen.

Wie erfülle ich die Pflicht zur Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI?

Wenn Sie verpflichtet sind, die Pflegeberatung im häuslichen Umfeld in Anspruch zu nehmen, sollten Sie dieser Pflicht unbedingt in den vorgeschriebenen Abständen nachkommen. Wer einen Termin verpasst, kann durch Kürzung oder Einbehalt des Pflegegelds bestraft werden.

Wenn Sie feststellen, dass die verpflichtende Pflegeberatung für Sie oder einen von Ihnen betreuten Angehörigen bald stattfinden sollte oder längst hätte stattfinden sollen, kontaktieren Sie sobald wie möglich einen Anbieter der Beratungen. Sie können einen Termin in gewissen Grenzen auch nachholen. Sie müssen ihn nachholen, damit das Pflegegeld wieder gezahlt wird.

In vielen Teilen Deutschlands bieten wir diese Beratung gern für Sie an – mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Sonst können Sie sich auch an Ihre Krankenkasse wenden.